Liquidität planen
Verteilen Sie Ihre Zahlungen auf vereinbarte monatliche Beträge – bereits während der Umsetzung.
PROJEKTFINANZIERUNG FÜR GESCHÄFTSKUNDEN
Verteilen Sie die Kosten Ihres Web- oder Shopware-Projekts auf planbare monatliche Zahlungen – ohne Zinsen oder Bearbeitungsgebühren. Gemeinsam vereinbaren wir Budgetrahmen, Anzahlung und Zahlungsplan. Ihre Monatsraten beginnen im Folgemonat nach Eingang der Anzahlung, bereits während der Umsetzung.
Für Geschäftskunden · ab 2.000 € netto · nach individueller Prüfung und Vereinbarung.
IHR PROJEKT. IHR ZAHLUNGSPLAN.
Ab dem Folgemonat nach Eingang der Anzahlung: monatlich zum vereinbarten 01. oder 15.
MEHR SPIELRAUM FÜR IHRE PLANUNG
Verteilen Sie Ihre Zahlungen auf vereinbarte monatliche Beträge – bereits während der Umsetzung.
Nach Vertragsschluss, Ratenvereinbarung und Eingang der Anzahlung kann Ihr Projekt beginnen.
Budget, Stundensatz und Zahlungsplan sind vereinbart. Tatsächlichen Aufwand und Budgetstand weisen wir nachvollziehbar aus.
Sonderzahlungen und eine vorzeitige vollständige Zahlung sind jederzeit ohne zusätzliche Gebühr möglich.
KLARE KONDITIONEN
Wir vereinbaren den anfänglichen Leistungsumfang, eine Aufwandsschätzung, Ihr Budget und den Stundensatz. Abgerechnet wird nach tatsächlichem, dokumentiertem Aufwand.
LAUFZEIT AB DER ERSTEN MONATSRATE
Bis zu 18 Monatsraten sind ausschließlich als individuell geprüfte Ausnahme möglich.
Keine Zinsen oder Bearbeitungsgebühren und kein verpflichtender Zusatzvertrag. Sonderzahlungen sind kostenlos. Freigegebene Zusatzleistungen können die Vergütung erhöhen.
Lizenzen, Hosting und andere Fremdkosten zahlen Sie direkt oder vollständig vorab, getrennt von der Anzahlung auf eigene Leistungen. Laufende Betreuung wird gesondert vereinbart.
Das freigegebene Budget ist Ihre Ausgabengrenze. Absehbare Überschreitungen, zusätzliche Leistungen und Änderungen des Zahlungsplans stimmen wir vorab mit Ihnen ab. Geringerer Aufwand und Sonderzahlungen reduzieren den Restplan; Überzahlungen erstatten wir oder verrechnen sie nur nach ausdrücklicher Vereinbarung. Die Laufzeit bezeichnet die Zahlung, nicht die Projektdauer. Berechtigte Einbehalte und gesetzliche Rechte bleiben erhalten.
UNVERBINDLICHES RECHENBEISPIEL
Ein freigegebenes Budget von 6.000 € netto, 30 % Anzahlung und sechs Monatsraten – unter der Annahme, dass das Budget vollständig durch beauftragte und erbrachte Leistungen ausgeschöpft wird.
| Zahlung | Netto | Brutto |
|---|---|---|
| Freigegebenes Budget | 6.000,00 € | 7.140,00 € |
| 30 % Anzahlung | 1.800,00 € | 2.142,00 € |
| Geplanter Restbetrag | 4.200,00 € | 4.998,00 € |
| 6 Monatsraten jeweils | 700,00 € | 833,00 € |
| Zinsen & Bearbeitungsgebühren | 0,00 € | 0,00 € |
| Geplante Gesamtzahlung | 6.000,00 € | 7.140,00 € |
1.800,00 € + 6 × 700,00 € = 6.000,00 € netto
Beispiel für den Start: Geht die Anzahlung im November 2026 ein, ist die erste Rate am 01. Dezember 2026 oder am 15. Dezember 2026 vorgesehen – je nach fest vereinbartem Termin, danach einmal monatlich. Bei geringerem tatsächlichem Aufwand sinkt die Restzahlung. Das Beispiel ist unverbindlich; Umfang, Budget und Zahlungsplan werden individuell vereinbart.
SO GEHEN WIR VOR
Wir klären Ihre Ziele, den zunächst vorgesehenen Leistungsumfang und die gewünschte Umsetzung.
Auf Basis einer Aufwandsschätzung vereinbaren wir den Budgetrahmen, den Stundensatz, die Anzahlung und Ihre monatlichen Zahlungen.
Nach Vertragsschluss, Ratenvereinbarung und Eingang Ihrer Anzahlung beginnt die Umsetzung.
Ihre Monatsraten beginnen im Folgemonat nach Eingang Ihrer Anzahlung – jeweils zum vereinbarten 01. oder 15. des Monats. So verteilen Sie die Kosten bereits während der Projektumsetzung.
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand zum vereinbarten Stundensatz. Über die erbrachten Leistungen und den aktuellen Budgetstand erhalten Sie eine nachvollziehbare Übersicht. Zusätzliche Leistungen und Änderungswünsche stimmen wir vor der Umsetzung mit Ihnen ab. Bei Bedarf passen wir den Budgetrahmen und den Zahlungsplan gemeinsam an.
FÜR KLAR DEFINIERTE VORHABEN
Ein neuer Shop oder ein durchdachter Relaunch mit klar vereinbartem Ergebnis.
Shop-Erstellung & RelaunchMigration, Datenübernahme und der abgestimmte Wechsel auf Ihr neues System.
Migration zu Shopware 6Plugins und Erweiterungen für Ihre Abläufe – mit freigegebenem Budget und dokumentiertem Aufwand.
Individuelle Plugin-EntwicklungAuch andere Webprojekte und fortlaufende Entwicklung kommen infrage, wenn Aufträge oder Projektabschnitte, Budgets und Zahlungspläne klar abgegrenzt sind. Support, Updates und regelmäßige Audits können Sie freiwillig ergänzen. Sie sind eigene Leistungen mit gesonderten Vereinbarungen.
HÄUFIGE FRAGEN
Das Angebot richtet sich an Geschäftskunden mit bestehender Geschäftstätigkeit und eigene SIXMEDIA-Leistungen ab 2.000 € netto. Wir prüfen das Projekt und die Voraussetzungen individuell. Existenzgründungen und Auslandskunden prüfen wir gesondert; ein neuer SIXMEDIA-Kunde ist nicht automatisch ein Existenzgründer. Eine Anfrage führt zu keiner automatischen Zusage.
Für die vereinbarte Ratenzahlung berechnen wir keine Zinsen, Bearbeitungsgebühren oder Finanzierungsaufschläge. Ein kostenpflichtiger Zusatzvertrag ist keine Voraussetzung. Die Vergütung richtet sich nach dem beauftragten, tatsächlich erbrachten Aufwand zum vereinbarten Stundensatz. Freigegebene Zusatzleistungen können die Vergütung erhöhen. Fremdkosten und gesetzliche bzw. wirksam vereinbarte Verzugsfolgen bleiben gesondert zu beurteilen.
Mindestens 30 % des zunächst freigegebenen Nettobudgets für die ratenfähigen SIXMEDIA-Leistungen, zuzüglich anwendbarer Umsatzsteuer. Der Betrag steht im Angebot und ist vor Projektbeginn zu zahlen. Je nach Betrag und Prüfung kann eine höhere Anzahlung vereinbart werden. Sie wird vollständig auf die Vergütung angerechnet. Fremdkosten gehören nicht zu dieser Berechnungsbasis.
Die erste Monatsrate ist im Kalendermonat nach dem tatsächlichen Eingang Ihrer Anzahlung vorgesehen. Bei Vertragsschluss wählen wir einmalig den 01. oder 15. als festen monatlichen Termin. Geht die Anzahlung beispielsweise im November 2026 ein, beginnt der Plan am 01. Dezember 2026 oder am 15. Dezember 2026. Danach folgt eine Rate pro Monat zum vereinbarten Termin. Fertigstellung, Go-live, Freigabe und Abnahme sind keine Voraussetzung für diesen Ratenbeginn. Berechtigte Einbehalte und gesetzliche Rechte bleiben erhalten.
Wir halten den zunächst vorgesehenen Leistungsumfang, eine Aufwandsschätzung, den Stundensatz und das freigegebene Budget fest. Abgerechnet wird der tatsächlich beauftragte und erbrachte Aufwand. Das Budget ist die Ausgabengrenze, kein garantierter Endpreis und keine Zusage unbegrenzter Leistungen. Wird eine Überschreitung absehbar, informieren wir Sie rechtzeitig und stimmen vor zusätzlichen Kosten eine Erweiterung oder Priorisierung ab.
Zusätzliche Arbeiten, Erweiterungen und Änderungen stimmen wir vor der Umsetzung mit Ihnen ab. Dafür halten wir die Freigabe, mögliche Mehrkosten und die Zahlungsweise fest. Budget und Zahlungsplan ändern sich nur nach ausdrücklicher Vereinbarung; weder Betrag noch Laufzeit erhöhen sich automatisch. Geschuldete Nachbesserungen eigener mangelhafter Leistungen werden nicht als Zusatzauftrag berechnet. Arbeiten an fremden oder bestehenden Fehlern können gesondert beauftragt werden.
Berechnet wird nur die berechtigte Vergütung für die beauftragten und erbrachten Leistungen; das Budget wird nicht automatisch ausgeschöpft. Anzahlung und Raten werden vollständig angerechnet. Ein geringerer Aufwand reduziert die Restzahlung und kann Raten senken oder entfallen lassen. Überzahlungen erstatten wir oder verrechnen sie nur nach ausdrücklicher Vereinbarung. In der monatlichen Übersicht trennen wir Leistungen, Vergütung, Zahlungen, offenen Betrag, Vorauszahlungsguthaben und noch nicht verbrauchtes Budget. Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung sind mögliche gesetzliche Ansprüche gesondert zu prüfen.
Für Neukunden sind bis zu sechs Monatsraten vorgesehen, für bewährte Bestandskunden bis zu zwölf. Bis zu 18 Monatsraten sind ausschließlich eine individuell geprüfte Ausnahme. Die reguläre Monatsrate beträgt mindestens 300 € netto zuzüglich Umsatzsteuer. Eine kleinere Schlussrate ist bei Rundungen, geringerem Aufwand oder Sonderzahlungen möglich; es wird nicht über die berechtigte Vergütung hinaus gezahlt. Die Laufzeit zählt ab der ersten Monatsrate und bezeichnet den Zahlungsplan, nicht die Projektdauer. Neue Aufträge verlängern sie nicht automatisch.
Nutzbare Ergebnisse können Sie nach der jeweils erforderlichen Abnahme oder vereinbarten Freigabe im vertraglich festgelegten Umfang bereits während der Zahlungsphase einsetzen. Nutzungsrechte, technische Übergabe und gegebenenfalls einzelne Projektabschnitte vereinbaren wir ausdrücklich. Der Beginn der Monatsraten ist davon unabhängig geregelt.
Ja. Sonderzahlungen und die vorzeitige vollständige Zahlung sind jederzeit ohne zusätzliche Gebühr möglich. Sie werden vollständig angerechnet und verkürzen bei unveränderter regulärer Rate grundsätzlich die Restlaufzeit; eine verbleibende kleinere Schlussrate passen wir an. Eine andere Verteilung vereinbaren wir gemeinsam. Soweit Leistungen noch nicht erbracht sind, handelt es sich um Vorauszahlungen auf den Auftrag.
Der beauftragte Leistungsumfang ergibt sich aus Ihrem Angebot. Lizenzen, Hosting und andere Fremdkosten zahlen Sie direkt oder vollständig vorab; sie gehören nicht zur Berechnungsbasis der Anzahlung auf eigene Leistungen. Laufender Support, Updates und Audits sind freiwillige, gesondert beauftragte Leistungen. Auch fortlaufende Entwicklung braucht klar abgegrenzte Aufträge oder Abschnitte mit eigenem Budget und abgestimmtem Zahlungsplan.
Bitte melden Sie sich frühzeitig. Änderungen oder Pausen halten wir mit ihren Auswirkungen auf Leistungen und Zahlungsplan gemeinsam fest. Es gelten die vereinbarten Fälligkeiten sowie die gesetzlichen und wirksam vereinbarten Verzugsfolgen. Noch nicht fällige Raten werden nicht allein wegen des Rechnungsalters zum Rückstand. Berechtigte Einbehalte und Mängelrechte bleiben erhalten.
Das hängt von der beauftragten Leistung und Ihrer steuerlichen Situation ab. Raten führen nicht automatisch zu monatlich sofort abziehbaren Kosten oder steuerlichen Teilleistungen. Je nach Leistung können Aktivierung und Abschreibung erforderlich sein. Bitte klären Sie die Behandlung mit Ihrer Steuerberatung.
LASSEN SIE UNS DARÜBER SPRECHEN
Teilen Sie uns mit, was Sie umsetzen möchten. Gemeinsam klären wir den anfänglichen Leistungsumfang, den Budgetrahmen und die Möglichkeiten einer Ratenzahlung.
Ihre Anfrage ist unverbindlich.