AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Sonderbedingungen von sixmedia

§ 1 Geltung, Vertragsschluss

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteile alle Rechtsgeschäfte mit der SIXMEDIA Internetagentur, vertreten durch Herrn Marcus Burgard, Bentheimerstrasse: 112, 48455 Bad Bentheim (nachfolgend "SIXMEDIA") und dem Auftraggeber (nachfolgend "Kunde"). Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringen.
  2. Bei Erstellung eines Angebotes durch SIXMEDIA wird ausdrücklich auf diese AGB Bezug genommen mit der Folge, dass durch die Annahme des Angebots durch den Kunden diese AGB Vertragsbestandteil werden.
  3. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Vertragsbedingungen zwischen SIXMEDIA und Unternehmern als Kunden nach §14 BGB.
  4. Ein Vertrag kann zwischen den Parteien zustande kommen, wenn der Kunde das individuelle Leistungs- angebot von SIXMEDIA annimmt, indem er den Auftrag mit Unterschrift bestätigt und dieses Dokument an SIXMEDIA übermittelt. Alternativ kann SIXMEDIA ein Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrages annehmen, indem SIXMEDIA dem Kunden den Vertragsschluss per E-Mail bestätigt.

 

§ 2 Besondere Bedingungen für die Erstellung & Gestaltung von Websites

  1. Urheberrecht und Nutzungsrechte; Vertragsstrafe
    Alle im Rahmen eines Angebots oder Auftrags SIXMEDIA Entwürfe, Konzepte, Grafiken, Texte oder Layouts, welche urheberrechtlich geschützt sind, dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei Reproduktion oder Weiterverwendung verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt SIXMEDIA neben den gesetzlichen Folgen dazu, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

    An Entwürfen, Layouts, Reinzeichnungen und sonstige erstellten Arbeiten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. SIXMEDIA überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit für die Erfüllung des Vertragszwecks keine Nutzungsrechtübertragung stattfinden muss, wird auch kein Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von SIXMEDIA.

    SIXMEDIA hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken, den erstellten Internetpräsenz sowie Layouts und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt SIXMEDIA zum Schadensersatz. Ohne Nachweis kann SIXMEDIA 100% der vereinbarten Vergütung neben dieser als Schadensersatz verlangen. Vorschläge und Weisungen des Kunden oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
  2. Gestaltungsfreiheit & Vergütung
    Im Rahmen eines Auftrags zu Design-Leistung - besteht Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion über die vereinbarten Korrekturschleifen hinaus weitere Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. SIXMEDIA behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  3. Vorlagen und Inhalte
    Für alle an SIXMEDIA zur Weiterverarbeitung und/oder Veröffentlichung übermittelten Vorlagen und Inhalte ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Der Kunde versichert ausdrücklich, dass er zur Verwendung aller SIXMEDIA übergebenen Vorlagen und Inhalte berechtigt ist und dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der von ihm gelieferten Vorlagen und Inhalte weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, die guten Sitten oder Marken-, Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht verstößt. Der Kunde stellt SIXMEDIA von etwaigen Ansprüchen Dritter und eigenen Kosten der Rechtsverteidigung in diesem Zusammenhang frei.
  4. Recht zur Eigenwerbung
    Soweit nicht anders vereinbart, steht SIXMEDIA das Recht zu, die erstellten Internetwebseiten als Referenz auf der eigenen Webseite (six-media.de) aufzuführen und auf der erstellten Webseite des Auftraggebers im Impressum oder Webseiten-Footer einen Link zur SIXMEDIA Webseite zu setzen. Der Auftraggeber erhält hierfür keine Vergütung.
  5. Eigentumsvorbehalt / Nutzungsrechte
    Die Nutzungsrechte von erstellten Layouts, Programmierungen oder Plugins gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über. SIXMEDIA hat das Recht bei Zahlungsverzug (§ 8 Zahlungsverzug und Aufrechnung) die weitere Nutzung zu untersagen.

 

§ 3 Besondere Bedingungen für das Online-Marketing

  1. Suchmaschinenoptimierung (SEO)
    Bei allen suchmaschinenoptimierenden Dienstleitungen gibt SIXMEDIA keine Erfolgsgarantie und haftet nicht für etwaige Abstrafungen aller Art, Rankingverluste oder andere negativen Folgen etc., solange SIXMEDIA nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Es besteht kein Rückanspruch auf bereits erbrachte Leistungen.
  2. Werden Marketing-Dienstleistungen (z. B. virales Marketing) vereinbart, so tritt SIXMEDIA im Auftrag des Kunden auf. Hierbei übernimmt der Kunden die volle Haftung für die zuvor vereinbarten durchzuführenden Marketingmaßnahmen (z. B. Foren- und Blog-Einträge). Von etwaigen Ansprüchen Dritter stellt der Kunde den SIXMEDIA frei.
  3. Im Rahmen von Marketing-Dienstleistungen vom Kunden zur Verfügung gestelltes Film- oder Bildmaterial wird von SIXMEDIA nur unter Ausschluss etwaiger Haftungsrisiken verwendet. Der Kunde gewährleistet, dass sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Materialien nicht gegen geltendes Recht verstoßen und frei von Rechten Dritter sind. Wird etwaig benötigtes Material von SIXMEDIA zur Verfügung gestellt, übernimmt der Kunde durch die abschließende Bestätigung der Dienstleistung (Freigabe zur Veröffentlichung bzw. Online-Stellung) für die auf seinen Wunsch erfolgte Nutzung des Materials die volle Haftung. Der Kunde stellt SIXMEDIA von etwaigen Ansprüchen Dritter und eigenen Kosten der Rechtsverteidigung in diesem Zusammenhang frei.
  4. Werden Dienstleistungen im Bereich des sog. E-Mail-Marketing (z. B. Newsletter-Versand) beauftragt, übernimmt der Kunde die volle Haftung für die Einhaltung der hierfür vorgeschriebenen gesetzlichen Regelungen. Insbesondere gewährleistet der Kunde, dass der Versand an die vorgesehenen E-Mail-Adressen und deren Verwendung den rechtlichen Anforderungen entspricht. Der Kunde stellt SIXMEDIA von etwaigen Ansprüchen Dritter und eigenen Kosten der Rechtsverteidigung in diesem Zusammenhang frei.

 

§ 4 Besondere Bedingungen für die Eintragung in Suchmaschinen

  1. Wird die Eintragung in Online-Suchdienste von Internet-Inhalten (Suchmaschinen) vereinbart, so gilt als Leistung die Anmeldung der betreffenden Internet-Präsentation beim jeweiligen Online-Suchdienst. Da über die Aufnahme und den Zeitpunkt einer Eintragung der Betreiber der jeweiligen Suchmaschine bestimmt, ist die tatsächliche Aufnahme der Eintragsdaten in eine Suchmaschine nicht zur Erfüllung SIXMEDIA obliegende Leistungspflicht erforderlich. Dem Kunden ist bekannt, dass von ihm für die Anmeldung angegebene Daten, v. a. Stichwörter und Beschreibungen, nach der Aufnahme in eine Suchmaschine allgemein zugänglich sind.
  2. Für alle an SIXMEDIA zur Weiterverarbeitung übermittelten Inhalte im Rahmen der Eintragung in Suchmaschinen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Inhalte weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, die guten Sitten oder Marken-, Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht verstößt. Der Kunde stellt SIXMEDIA von etwaigen Ansprüchen Dritter und eigenen Kosten der Rechtsverteidigung in diesem Zusammenhang frei.

 

§ 5 Besondere Bedingungen für Softwareleistungen

  1. Wird die Programmierung oder die Anmietung (Nutzungs-Lizenz) von Software vereinbart, so beinhaltet der Auftrag ausschließlich Erstellung bzw. Benutzung der jeweiligen Software. Ein etwaig gewünschter Support durch SIXMEDIA ist davon nicht umfasst und muss jeweils zusätzlich vereinbart werden.

 

§ 6 Dauerschuldverhältnisse

  1. Wird ein Dauerschuldverhältnis vereinbart, so können Kunde und SIXMEDIA den Vertrag ohne die Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen. Bei Vereinbarung einer Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um die Hälfte dieser Mindestlaufzeit, jedoch um nicht mehr als ein Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
  2. Ist das Datum des Vertragsbeginns oder des Vertragsendes nicht der erste Tag eines Monats, werden solche Monate tagesanteilig abgerechnet.

 

§ 7 Leistungs- und Zahlungsbedingungen, Ausschluss von Vorleistungen

  1. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Diese wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich mit Erbringung der Leistung oder Teilleistung.
    Zahlungen sind grundsätzlich, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, mit Vertragsschluss fällig. Wiederkehrende Zahlungen sind im Voraus am jeweiligen Monatsersten fällig. Dabei stellt der erste Monat stets einen Rumpfmonat dar und wird anteilig abgerechnet.
    SIXMEDIA ist berechtigt, Zahlungen per Vorkasseleistung zu verlangen.
  2. Die Abrechnung des Zeitaufwandes erfolgt im Halbstundentakt (0,5 Stunden), je angefangene halbe Stunde zu dem geltenden Stundensatz.
  3. Rechnungen werden per E-Mail als Anhang zugestellt. Bei Zustellungswunsch per Brief sind wir berechtigt, eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben. Bei rückwirkender Rechnungsänderung, welche nicht durch Verschulden von uns zustande kommt, sind wir berechtigt eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben.
  4. Alle Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Die Rechnungsbeträge werden unter Angabe der Rechnungsnummer auf folgendes Konto überwiesen:
    Kreissparkasse Halle (Westf.)
    IBAN: DE15 4805 1580 0003 5805 94
    BIC: WELADED1HAW
    Inhaber: Burgard Marcus
  5. SIXMEDIA ist bei Dienstleistungen berechtigt, für in sich abgeschlossene Teile der Dienstleistung Abschlagszahlungen für die erbrachten, vertragsgemäßen Leistungen zu verlangen. Als in sich abgeschlossene Teile des Dienstleistung gelten die zwischen SIXMEDIA und dem Kunden vereinbarten einzelnen Leistungspositionen. Dies gilt nicht, soweit dem Kunden nicht das ihm vertragsgemäß zu übertragende Eigentum an den abgeschlossenen Teilen des Werkes bereits übertragen oder Sicherheitsleistung hierfür erbracht wurde. Bei Dauerschuldverhältnissen ist SIXMEDIA berechtigt, die Zahlung der monatlichen Entgelte im Voraus zu verlangen.

 

§ 8 Zahlungsverzug und Aufrechnung

  1. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug (10 Tage nach Erhalt der Rechnung oder abweichend vertraglich vereinbarte Zahlungsziele), ist SIXMEDIA berechtigt, für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 € zu erheben und die Leistungserbringung einzustellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass durch die Mahnungen überhaupt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. Sonstige gesetzliche Schadensersatz- oder Zinszahlungsansprüche aus dem Gesichtspunkt des Verzugs bleiben ausdrücklich vorbehalten.
  2. Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung mehr als zwei Wochen in Verzug, steht SIXMEDIA ein Leistungsverweigerungsrecht bezüglich weiterer Dienstleistungen zu. Die monatlichen Pauschalpreise werden ungekürzt für den Monat in Rechnung gestellt, in welchem das Leistungsverweigerungsrecht ausgeübt wird.
  3. Offene Forderungen können wir auch durch ein Rechtsanwalt oder Inkasso-Unternehmen zum Zwecke des Forderungseinzugs einfordern.

 

§ 9 Angebote und Vergütung

  1. Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Änderungen, die sich als technisch nötig erweisen oder im Sinne einer besseren Performance angeraten erscheinen und unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar sind, bleiben vorbehalten. Mit Auftragserteilung wird bereits die Anfertigung von Entwürfen im Rahmen einer Design‐Leistung kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Werden die Entwürfe seitens des Kunden in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist SIXMEDIA berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.

 

§ 10 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

  1. Sonderleistungen wie beispielsweise die nachträgliche Umarbeitung oder Änderung bereits erbrachter Leistungen werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. SIXMEDIA ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von SIXMEDIA abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde, SIXMEDIA im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Kunden zu erstatten. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Kunden abgesprochen sind, sind vom Kunden zu erstatten.

 

§ 11 Rücktritt

  1. Bei Rücktritt des AG vom Auftrag sind die bereits geleisteten Arbeitsaufwendungen zu entlohnen.

 

§ 12 Gewährleistung

  1. Der Kunde hat Gewährleistungsansprüche nur, wenn gemeldete Mängel entsprechend der Meldung des Kunden reproduzierbar sind oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden können.
  2. Offensichtliche Mängel sind vom Kunden unverzüglich mündlich und innerhalb von 10 Tagen schriftlich zu melden. Nicht offensichtliche Mängel sind nach Kenntniserlangung unverzüglich mündlich und innerhalb von 10 Tagen schriftlich zu melden. Erfolgt keine Meldung, gilt die Leistung als mangelfrei. Dem Kunden steht das Recht zu, die unverschuldete Fristversäumung nachzuweisen.
  3. Der Kunde hat SIXMEDIA soweit erforderlich bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen
  4. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden können von diesem nicht geltend gemacht werden, wenn er selbst ohne vorherige schriftliche Zustimmung Änderungen an der Soft- und Hardware durchgeführt hat oder Dritte hat durchführen lassen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Änderungen die Gewährleistungsarbeiten, insbesondere die Analyse- und Beseitigungsarbeiten seitens SIXMEDIA nicht oder nur unwesentlich erschweren und die gemeldeten Mängel nicht auf diese Änderungen zurückzuführen sind. Sind gemeldete Mängel nicht SIXMEDIA zuzurechnen, wird der Kunde SIXMEDIA den Zeitaufwand und die angefallenen Kosten nach den üblichen Sätzen vergüten.
  5. SIXMEDIA haftet nicht für Fehlfunktionen von Soft- und Hardware, die durch besondere Umgebungseinflüsse in der Sphäre des Kunden, wie beispielsweise Netzspannungsschwankungen oder Feuchtigkeit hervorgerufen werden. Hierdurch erforderliche Leistungen werden auf Kosten des Kunden durchgeführt.
  6. Die Beseitigung der Mängel erfolgt nach sachgerechtem Ermessen von SIXMEDIA im Betrieb, am Gerätestandort oder in einem von SIXMEDIA autorisiertem Dritten.

 

§ 13 Haftung

  1. Ansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Verschulden bei Vertragsschluss, sonstiger Pflichtverletzungen oder unerlaubter Handlung sind sowohl gegen SIXMEDIA als auch gegen die Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von SIXMEDIA ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Diese Beschränkung gilt nicht im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wenn die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vorliegt. Im letztgenannten Fall ist die Haftung jedoch auf die vertragstypischen, voraussehbaren Schäden begrenzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung von Materialien, Inhalten oder Domains beruhen, stellt der Kunde SIXMEDIA frei.
  2. Wird aufgrund einer Mängelanzeige durch den Kunden von SIXMEDIA im Wege einer Überprüfung festgestellt, dass die Mängel durch den Kunden selbst verursacht wurde, ist dieser verpflichtet, die für die Überprüfung aufgewendete Zeit entsprechend der üblichen Stundesätze als Schaden zu begleichen.

 

§ 14 Datenschutz, Vertraulichkeit

  1. SIXMEDIA erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zu vertraglichen Zwecken. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters. Dem Kunden ist bekannt, dass die auf dem Webserver gespeicherten Inhalte aus technischer Sicht von SIXMEDIA jederzeit eingesehen werden können.
  2. SIXMEDIA verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden erkennbar sind, geheim zu halten und sie, soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten, weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. Die Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
  3. Entsprechende Verpflichtungen treffen den Kunden in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von SIXMEDIA. Das gilt insbesondere auch für die während der Software-Entwicklungsphase/ Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.
  4. SIXMEDIA und der Kunde stellen sicher, dass insbesondere ihre für die Vertragsdurchführung.
  5. Beauftragten über vorstehende Regelung hinaus auch das Datengeheimnis wahren.
  6. SIXMEDIA weist darauf hin, dass bei der Kommunikation per E Mail die vollständige Datensicherheit nicht gewährleistet werden kann. SIXMEDIA übernimmt keine Haftung für die Vertraulichkeit von E-Mails. Auf Wunsch des Kunden kann die Kommunikation über andere Medien geführt werden.

 

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus den Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien sich ergebenden Streitigkeiten, ist der Bezirk des Landgerichts Bielefeld.
  2. Für die von SIXMEDIA auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge und für die hieraus folgenden Ansprüche, gleich welcher Art, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).
  3. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur für Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag geltend gemacht werden.
  4. Eine Aufrechnung ist nur mit bereits von der anderen Partei anerkannten oder gerichtlich festgestellten Ansprüchen möglich.



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